AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Land der Teilnahmeberechtigung: Deutschland
VIELEN DANK, DASS SIE SICH FÜR DIE WIEDERVERWENDUNG ALS ALTERNATIVE ZUR NEUPRODUKTION ENTSCHIEDEN HABEN.
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen", "AGB") sorgfältig durch, bevor Sie den von Recyclies ("uns", "wir" oder "unser") angebotenen Service ("Service") nutzen. Um den Service nutzen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und in der Lage sein, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen. Minderjährige können den Service unter der Aufsicht eines gesetzlichen Vertreters nutzen, der mindestens 18 Jahre alt ist und ein Abonnement im Namen des Minderjährigen abgeschlossen hat. Ihr Zugang zu und Ihre Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass Sie die vorliegenden Bedingungen akzeptieren und einhalten. Diese Bedingungen gelten für alle Mitglieder, Benutzer und andere, die auf den Dienst zugreifen oder ihn nutzen. Indem Sie auf den Dienst zugreifen oder ihn nutzen, erklären Sie sich mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden. Wenn Sie mit einem Teil dieser Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie den Dienst nicht nutzen.
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Abonnements und Kaufoptionen zwischen Recyclies und dem Mitglied. Zusätzliche Vereinbarungen, die über diese Bedingungen hinausgehen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Recyclies.
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
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Fahrrad |
ist das Fahrrad, das dem Mitglied von Recyclies nach Abschluss des Abonnements und nach Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Mitglied zur Verfügung gestellt wird. |
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Mitglied |
ist eine Privatperson oder eine juristische Person, die den von Recyclies angebotenen Service im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abonniert hat. |
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Mitgliedsbeitrag |
ist der Geldwert, den das Mitglied an Recyclies für die Nutzung des Bikes und der Dienstleistungen, die Recyclies dem Mitglied anbietet, zu zahlen hat. |
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Abonnement |
ist ein Vertrag zwischen dem Mitglied und Recyclies, der die Nutzung des Bikes und die zusätzlichen Leistungen, die Recyclies dem Mitglied zur Verfügung stellt, regelt. |
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Abonnement-Plan |
Definiert die Art des Bikes, das mitgelieferte Zubehör, die monatliche Abo-Gebühr und die Zusatzleistungen. Die verfügbaren Abonnements sind Freebies, Rusties, Roadies und Vintage. Das Abonnement kann jedoch auch außerhalb der standardisierten Pläne abgeschlossen werden.
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- Abonnement
- Mit dem Abschluss der Bestellung und dem Checkout sendet das Mitglied eine Abonnementsanfrage an Recyclies zum Abschluss eines Abonnements. Recyclies kann den Antrag auf Abschluss eines Abonnements bestätigen, indem es dem Mitglied eine Bestätigungs-E-Mail schickt. Diese Bestätigung stellt jedoch nicht die Bestätigung des Abonnements durch Recyclies dar. Das Abonnement wird erst mit der Auslieferung oder Übergabe des Fahrrades an das Mitglied wirksam. Nach Erteilung des Abo-Antrages durch das Mitglied muss Recyclies die Risikoprüfung des Mitgliedes vornehmen und das Fahrrad sicherstellen, was bis zu 14 Tage dauern kann. Während dieses Zeitraums bleibt der Abonnementantrag rechtsverbindlich. Sollten Gründe festgestellt werden, die zu einer Ablehnung des Abonnementantrags führen könnten, kann Recyclies das Mitglied benachrichtigen.
- Bei Anwesenheit oder digitaler Überprüfung kann Recyclies die Identität des Mitglieds bestätigen. Zur Unterstützung des Vorgangs muss das Mitglied ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorlegen. Sollte die Überprüfung nicht abgeschlossen werden können, behält sich Recyclies das Recht vor, das Fahrrad nicht auszuhändigen.
- Spätestens bei der Übergabe des Fahrrads muss das Mitglied die Zahlungsmethode, die persönlichen Daten und den Erhalt des Fahrrads schriftlich bestätigen.
- Während der Laufzeit des Abonnements ist das Mitglied berechtigt, das ihm überlassene Fahrrad zu nutzen. Das Fahrrad ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Während des Abonnementzeitraums zahlt das Mitglied eine monatliche Abonnementgebühr, die sich nach dem Abonnementplan richtet. Die Abonnementgebühr ist zu Beginn eines jeden Monats zu entrichten, basierend auf dem Datum des Abonnements.
- Für die Richtigkeit der Daten (Telefonnummer, Adresse und Zahlungsinformationen) während der Laufzeit des Abonnements ist das Mitglied verantwortlich. Im Falle von Änderungen der an Recyclies übermittelten Daten ist das Mitglied verpflichtet, Recyclies innerhalb von 7 Tagen nach der Änderung darüber zu informieren.
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Diebstahlschutz, Schlösser und Schlüssel
- Je nach Abonnement kann Recyclies dem Mitglied ein Schloss und einen passenden Schlüssel zur Verfügung stellen. Während der Dauer des Abonnements kann Recyclies einen Ersatzschlüssel aufbewahren. Es ist dem Mitglied untersagt, den Schlüssel zu kopieren, mehr als einen Schlüssel desselben Schlosses zu besitzen oder den Schlüssel an eine andere Person weiterzugeben.
- Das Mitglied ist verpflichtet, den Schlüssel vor Verlust zu schützen. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Schlüssels hat das Mitglied Recyclies unverzüglich nach Feststellung der Beschädigung, des Verlustes oder des Diebstahls des Schlüssels zu informieren. Recyclies kann ein neues Schloss oder einen neuen Schlüssel zur Verfügung stellen und eine Gebühr verlangen.
- Das Mitglied hat den Schlüssel jederzeit vor Verlust, Diebstahl und unbefugter Benutzung zu schützen und darf ihn nicht an Dritte weitergeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Schlüssels muss das Mitglied bei Recyclies einen neuen Schlüssel anfordern. Recyclies kann eine Gebühr erheben, die in Anhang I-B aufgeführt ist.
- Nutzung des Fahrrads
- Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff "Nutzung" des Fahrrads das Fahren, Schieben, Abstellen und Lagern des Fahrrads.
- Das Fahrrad gilt als geparkt, wenn das Mitglied nicht in direktem physischen Kontakt mit dem Fahrrad steht. Während der Zeit, in der das Fahrrad abgestellt oder gelagert wird, muss das Mitglied dafür sorgen, dass das Fahrrad an einen festen Gegenstand angeschlossen ist, der eine Bewegung des Fahrrads verhindert. Das Fahrrad nur an sich selbst anzuschließen, gilt nicht als Verschließen des Fahrrads, da das Fahrrad weggetragen werden könnte. Im Falle eines Diebstahls, bei dem das Fahrrad nicht an einen festen Gegenstand angeschlossen war, kann dem Mitglied eine Gebühr gemäß Anhang I-A-b in Rechnung gestellt werden.
- Fahrräder, die als Premium Vintage eingestuft sind, müssen an einem gesicherten Ort (Wohnung, Balkon, abgeschlossene Garage) abgestellt und an einem festen Gegenstand abgeschlossen werden. Im Falle eines Diebstahls, bei dem das Fahrrad nicht an einen festen Gegenstand angeschlossen und an einem gesicherten Ort abgestellt wurde, können dem Mitglied Kosten gemäß Anhang I-A-b in Rechnung gestellt werden.
- Das Mitglied darf das Fahrrad nur auf eigenes Risiko benutzen und ist für die Benutzung und alle Folgen, die sich aus der Benutzung des Fahrrads ergeben können, verantwortlich. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass sich das Fahrrad während der gesamten Laufzeit des Abonnements in einem guten und sicheren Zustand befindet. Das Mitglied ist verpflichtet, das Fahrrad regelmäßig auf Schäden, fehlende oder lockere Schrauben, den Zustand der Reifen, das ordnungsgemäße Funktionieren aller Lichter und Rückstrahler, das ordnungsgemäße Funktionieren der Pedale, das ordnungsgemäße Funktionieren der Klingel und des Bremssystems zu überprüfen.
- Im Falle einer Beschädigung oder eines Defekts des Fahrrads ist es dem Mitglied untersagt, das Fahrrad zu benutzen, es sei denn, der Zweck der Benutzung besteht darin, das Fahrrad zu parken oder zu lagern oder das Fahrrad zum Abstellort zu schieben. Das Mitglied muss Recyclies innerhalb von 7 Tagen über Mängel oder Schäden informieren. Wenn das Mitglied das Fahrrad zum Fahren benutzt, bedeutet dies, dass er sich vergewissert hat, dass das Fahrrad funktionstüchtig und sicher zu fahren ist und keine Schäden oder Mängel aufweist.
- Das Mitglied ist verpflichtet, das Fahrrad pfleglich zu behandeln und es nicht ungewöhnlich zu belasten.
- Das Fahrrad darf nur vom Mitglied benutzt werden und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Das Mitglied darf das Fahrrad nicht anderweitig nutzen, außer um es selbst zu fahren. Der Verkauf oder die Untervermietung des Fahrrads ist untersagt.
- Das Mitglied darf keine Veränderungen am Bike vornehmen, die nicht rückgängig gemacht werden können, ohne das Bike zu beschädigen.
- Recyclies ist berechtigt, das Fahrrad jederzeit zu kontrollieren, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrrads und seiner Nutzung zu überzeugen, es zu reparieren oder zu ersetzen.
- Ersatzlieferung
- Das Mitglied hat nur dann Anspruch auf ein Ersatzrad, wenn das Fahrrad beschädigt oder defekt ist. Bei Diebstahl und Verlust des Bikes hat das Mitglied nur dann Anspruch auf Ersatz, wenn der Diebstahl oder Verlust nicht durch das Mitglied selbst verursacht wurde.
- Wenn Recyclies nicht in der Lage ist, den Schaden am Fahrrad zu reparieren, kann Recyclies ein anderes Fahrrad der gleichen Kategorie oder der gleichen Preisklasse anbieten. Das Mitglied hat das Recht, das Abonnement zu kündigen, wenn kein Ersatzrad zur Verfügung gestellt wird.
- Recyclies kann den Ersatz verweigern, wenn das Mitglied Recyclies Kosten schuldet oder wenn das Mitglied das vorherige Fahrrad oder Zubehör wie Schlösser und/oder Schlüssel nicht zurückgegeben hat.
- Beginn des Abonnements
- Die Laufzeit des Abonnements beginnt mit dem Datum der Bestellung durch das Mitglied. Das Abonnement läuft so lange, bis es gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird.
- Ende des Abonnements
- Die Kündigung kann vom Mitglied und Recyclies jederzeit beantragt werden. Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, beginnend mit dem 1. des nächsten Monats nach der schriftlichen Kündigung.
- In den ersten 14 Tagen des Abonnementzeitraums, nachdem das Fahrrad übergeben wurde, hat das Mitglied das Recht, das Abonnement ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem das Mitglied das Fahrrad erhält.
- Wenn das Mitglied das Abonnement innerhalb dieser 14-tägigen Frist nach Übergabe des Fahrrads kündigt, wird ihm eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro berechnet.
- Gültig ist die Widerrufserklärung, die vom Mitglied oder von Recyclies per E-Mail an contact@recyclies.com oder über das Formular "Kontakt" abgegeben wird.
- Die Kündigungsfrist beträgt mit Ausnahme der 14 Tage nach Lieferung des Fahrrads einen Monat ab dem 1. des nächsten Monats nach der schriftlichen Kündigung.
- Wird die Kündigung durch das Mitglied ausgesprochen, muss das Mitglied das Fahrrad und alle anderen Ausrüstungsgegenstände (Schloss, Schlüssel...) vor Ablauf der Kündigungsfrist an den Recyclies-Shop zurückgeben. Wenn das Mitglied das Fahrrad nicht an das Recyclies-Geschäft zurückgibt, wird die Kündigung als ungültig betrachtet und das Abonnement wird fortgesetzt.
- Recyclies kann das Abonnement jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum 1. des Folgemonats kündigen, nachdem die Kündigung schriftlich eingereicht wurde. Das Mitglied ist verpflichtet, das Fahrrad und alle anderen Ausrüstungsgegenstände im Lager von Recyclies zurückzugeben.
- Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Fahrrads behält sich Recyclies das Recht vor, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine solche Kündigung wird schriftlich per E-Mail mitgeteilt.
- Verstößt das Mitglied gegen eine der Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zahlt es die monatliche Abonnementgebühr oder sonstige Gebühren nicht, behält sich Recyclies das Recht vor, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine solche Kündigung wird schriftlich per E-Mail mitgeteilt.
- Für den Fall, dass Recyclies die in diesen Bedingungen beschriebenen Verpflichtungen nicht erfüllt, hat das Mitglied das Recht, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine solche Kündigung wird schriftlich per E-Mail mitgeteilt.
- Vorbeugung und Behandlung von Diebstahl
- Das Mitglied ist verpflichtet, das Fahrrad pfleglich zu behandeln und es vor Diebstahl zu schützen. Wenn das Fahrrad abgestellt oder gelagert wird, muss das Mitglied das Fahrrad immer an einem festen Gegenstand abschließen. Für das Abschließen des Fahrrads ist das von Recclies bereitgestellte Schloss zu verwenden. Durch das Anschließen des Fahrrads an einen festen Gegenstand muss das Mitglied sicherstellen, dass das Fahrrad nicht weggenommen oder weggetragen werden kann.
- Im Falle eines Diebstahls hat das Mitglied Recyclies unverzüglich nach Feststellung des Diebstahls per E-Mail an contact@recyclies.com oder über das Kontaktformular zu informieren.
- Im Falle eines Diebstahls ist das Mitglied verpflichtet, mit Recyclies bei der polizeilichen Anzeige des Diebstahls zusammenzuarbeiten und alle notwendigen Angaben zu machen, die für die polizeilichen Ermittlungen erforderlich sind.
- Im Falle eines Diebstahls muss das Mitglied den Schlüssel und alle nicht gestohlenen Geräte zurückgeben.
- Im Falle eines Diebstahls ist das Mitglied verpflichtet, Recyclies die in Anhang I-A-a definierte Gebühr zu zahlen, wenn das Fahrrad an einem festen Gegenstand abgeschlossen war, oder die in Anhang I-A-b definierte Gebühr, wenn das Fahrrad nicht an einem festen Gegenstand oder überhaupt nicht abgeschlossen war.
- Im Falle falscher oder unzureichender Angaben des Mitglieds kann Recyclies dem Mitglied ein Entgelt gemäß Anlage I-E in Rechnung stellen.
- The Member shall take good care of the Bike, including protecting it from theft. At the times when the Bike is parked or stored, the Member must always lock the Bike to a fixed object. The lock provided by Recclies is to be used for locking the Bike. By locking the Bike to a fixed object, the Member shall ensure that the Bike can not be taken away, including being carried away.
- Schäden am Fahrrad
- Im Falle einer Beschädigung des Fahrrads ist das Mitglied verpflichtet, Recyclies spätestens innerhalb der nächsten 12 Stunden über den Schaden zu informieren.
- Recyclies behält sich das Recht vor, die vom Mitglied verursachten Schäden im Sinne von Anhang I-A-c in Rechnung zu stellen.
- Im Falle eines Unfalls ist es dem Mitglied nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung von Recyclies eine Haftung gegenüber Dritten zu übernehmen. Wenn das Mitglied eine Haftung gegenüber einem Dritten übernimmt, trägt es alle Konsequenzen für diese Haftung. Das Mitglied ist nicht berechtigt, im Namen von Recyclies eine Haftung zu übernehmen.
- Zahlungen und Gebühren für das Abonnement
- Das Mitglied ist verpflichtet, Recyclies zu Beginn des Abonnements eine Einzugsermächtigung für sein Bankkonto, seine Kreditkarte oder eine andere Zahlungsmethode zu erteilen, damit Recyclies die monatliche Abonnementgebühr und etwaige andere vom Mitglied geschuldete Gebühren einziehen kann.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Recyclies über Änderungen der Zahlungsmodalitäten (Änderung der Kreditkarte, Änderung der Bankverbindung...) zu informieren, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Mitglieds behält sich Recyclies das Recht vor, ein Inkassobüro zu beauftragen. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
- Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Recyclies behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn dies aus einem von Recyclies als wichtig erachteten Grund erforderlich ist, wie z.B. bei Änderungen der Abonnementgebühr, Änderungen der Rechtslage oder Änderungen der Strategie. Im Falle solcher Änderungen wird Recyclies dem Mitglied die Änderungen mindestens einen Monat im Voraus per E-Mail mitteilen. Nach der Mitteilung der Änderungen behält sich das Mitglied das Recht vor, das Abonnement zu kündigen, wenn die Änderung direkten Einfluss auf den Preis oder den Umfang der Dienstleistung hat. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, so werden die Änderungen wirksam.
- Sonstiges
- By requesting the Subscription, online or in-store, the Member accepts without any reservation these General Terms and Conditions.
- In case of a request from the public authorities to provide information about the Member, Recyclies may provide such information according to the relevant laws.
- Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für diese Servicebedingungen.
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit dem Abonnement des Mitglieds ergeben, ist das Gericht in Berlin zuständig.
Anhang I - Gebühren und Kosten
Hier finden Sie einen Überblick über die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gebühren und Entgelte.
A. Gebühren für verlorene, gestohlene, nicht zurückgegebene oder beschädigte Fahrräder.
Bei Verlust, Diebstahl, Nichtrückgabe oder Beschädigung des Fahrrads behält sich Recyclies das Recht vor, dem Mitglied die in den nachstehenden Tabellen definierten Kosten je nach Situation und Abonnementplan in Rechnung zu stellen:
a. Verlust oder Diebstahl eines Fahrrads, das an einem festen Gegenstand abgeschlossen war.
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Abonnementplan in einer Preisspanne: |
Währung |
Kostenbetrag |
| 0,00 - 9,99 | € | 20,00 |
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10,00 - 14,99 |
€ |
40,00 |
|
15,00 - 19,99 |
€ |
60,00 |
|
20,00 - 24,99 |
€ |
100,00 |
|
25,00 - 29,99 |
€ |
130,00 |
| 30,00 and above | € | 200,00 |
b. Verlust oder Diebstahl eines nicht abgeschlossenen Fahrrads.
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Abonnementplan in einer Preisspanne: |
Währung |
Kostenbetrag |
| 0,00 - 9,99 | € | 50,00 |
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10,00 - 14,99 |
€ |
200,00 |
|
15,00 - 19,99 |
€ |
250,00 |
|
20,00 - 24,99 |
€ |
300,00 |
|
25,00 - 29,99 |
€ |
400,00 |
| 30,00 and above | € | 800,00 |
c. Beschädigung des Fahrrads.
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Abonnementplan in einer Preisspanne: |
Währung |
Kostenbetrag |
| 0,00 - 9,99 | € | 20,00 |
|
10,00 - 14,99 |
€ |
100,00 |
|
15,00 - 19,99 |
€ |
150,00 |
|
20,00 - 24,99 |
€ |
200,00 |
|
25,00 - 29,99 |
€ |
250,00 |
| 30,00 and above | € | 300,00 |
d. Nichtrückgabe eines Fahrrads nach Ablauf der Abonnementdauer.
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Abonnementplan in einer Preisspanne: |
Währung |
Kostenbetrag |
| 0,00 - 9,99 | € | 50,00 |
|
10,00 - 14,99 |
€ |
200,00 |
|
15,00 - 19,99 |
€ |
250,00 |
|
20,00 - 24,99 |
€ |
300,00 |
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25,00 - 29,99 |
€ |
400,00 |
| 30,00 and above | € | 800,00 |
B. Zusätzliche Gebühren für den Verlust oder die Beschädigung eines Schlüssels oder für den Diebstahl eines Schlüssels.
Recyclies behält sich das Recht vor, bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels oder bei Diebstahl eines Schlüssels dem Mitglied eine Gebühr in Rechnung zu stellen:
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Subscription plan in a price range: |
Währung |
Kostenbetrag |
| 0,00 - 9,99 | € | 0,00 |
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10,00 - 14,99 |
€ |
15,00 |
|
15,00 - 19,99 |
€ |
15,00 |
|
20,00 - 24,99 |
€ |
20,00 |
|
25,00 - 29,99 |
€ |
20,00 |
| 30,00 and above | € |
40,00 |
C. Von Recyclies unterstützte administrative Handlungen.
Für den Fall, dass Recyclies durch das Mitglied in die Klärung oder Abwicklung von behördlichen Ermittlungen, Bußgeldern oder Strafen gegen Recyclies involviert wird, behält sich Recyclies das Recht vor, dem Mitglied die Verwaltungskosten in Höhe von € 30,00 pro Anfrage in Rechnung zu stellen.
D. Nicht erfolgte Lieferungen des Fahrrads.
Im Falle einer nicht erfolgten Lieferung des Fahrrads an die Adresse des Mitglieds, bei der das Mitglied nicht erschienen ist oder telefonisch nicht erreichbar war, behält sich Recyclies das Recht vor, dem Mitglied die Kosten in Höhe von € 30,00 pro nicht erfolgter Lieferung in Rechnung zu stellen.
E. Unehrliches oder unlauteres Verhalten.
Bei unlauterem Verhalten, wie z.B. falsche Angaben oder Erklärungen durch das Mitglied oder Benutzung eines Fahrrades in der Absicht, dieses zu beschädigen oder zu zerstören, behält sich Recyclies das Recht vor, dem Mitglied für jeden Versuch eines solchen Verhaltens bis zu € 100,00 in Rechnung zu stellen.
Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2023